Die Geschichte unserer St. Lambertus Schützenbruderschaft

Die „St. Lambertus Schützenbruderschaft 1610 e.V. Leuth” ist eine Vereinigung von katholischen und christlichen Männern und Jungmännern aus der Pfarrgemeinde St. Lambertus zu Nettetal-Leuth, die das Ideal der „Historischen Deutschen Bruderschaften” vertritt.

Der Leitsatz der Bruderschaft lautet „Für Glaube, Sitte und Heimat”. Die Bruderschaft dient ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken.

Eine Geschichte der Leuther St. Lambertus-Schützenbruderschaft zu schreiben, wird eines Tages sicher eine reizvolle Aufgabe für einen Heimatforscher sein. Zurückgreifen können wir auf folgende Quellen: „Geschichte der Herrlichkeit Leuth” von Dr. L. Henrichs / J. Finken von 1886; Bruderschaftsregister von 1826 und der jetzigen Chronik von 1965.

Zur Gründung der St. Lambertus- Schützenbruderschaft heißt es in den ältesten erhaltenen Statuten von 1892 (3. März 1892): Die „St. Lambertus-Bruderschaft” zu Leuth, auch die „Schützengilde und Schützen-Bruderschaft” genannt, besteht unter diesem Namen seit dem Jahr 1610.

Bereits um das Jahr 1450 bestand hier eine Schützenbruderschaft, welche aber während des unheilvollen niederländischen Krieges (1572-1588) ein gehen musste, und sodann – nach Eintritt besserer Zeiten – im Jahre 1610 unter dem Namen „St. Lambertus-Bruderschaft” wieder ins Leben trat. Zwar nicht alljährlich, aber dochvon Zeit zu Zeit, wurde an einem Sonntag zwischen Ostern und Pfingsten der Vogel abgeschossen. An den Tagen der Sommerkirmes fanden die festlichen Aufzüge statt. Der König musste der Gilde eine silberne Platte oder einen silbernen Stern von bestimmtem Gewichte verehren.

Bis zum Jahr 1820 gehörten auch die Honschaften Barlo und Leutherheide zur Leuther Bruderschaft. In diesem Jahr trennten sich diese freiwillig von der Leuther Bruderschaft und gründeten im selben Jahr die „St. Peter- und Paul-Schützen-Bruderschaft” zu Leuther heide.

In den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts (1825) sind die alten Statuten der Leuther Bruderschaft – nach welchen unter anderem der König im Königsjahre Freiheit von allen Gemeindediensten besaß – verloren gegangen. Die Statuten von 1892 und 1895 wur den am 13. März 1955 ergänzt. Diese Statuten wurden am 11.04.76 neu überarbeitet. Die jetzt noch gültige Satzungsänderung wurde auf der außerordentlichen General versammlung am 10. Mai 1982 angenommen und setzt alle bisher geltenden Satzungen außer Kraft.

Im Jahre 1780 erhielt die Bruderschaft seitens der Gemeinde 30 alte Morgen Gemeindegrund, welche als Schenkung unter dem 21. Juni 1785 vom „königl. preuß. Landes-Administrations-Collegium” zu Geldern die staatliche Genehmigung erhielt.

Der sogenannte „Schützenkamp” war von den Beerbten urbar gemacht worden. Als Gegenleistung der Schenkung erlies die Regierung zu Geldern folgendes Akkord (Übereinkommen).

Die Schenkung wird genehmigt unter der Bedingung, dass die Schützengilde die Orgel solange in Reparation unterhalten soll, wie sie dieses neue Erbe in Gebrauch hat, oder dass der Akkord aus nicht vorherzusehender Ursache annulliert wird.

Ihrer Verpflichtung zur Instandhaltung der Orgel ist die Gilde stets nachgekommen, bis sie sich derselben am 26. Oktober 1848 durch Zahlung einer Summe von 38 Talern, 14 Groschen an die Kirchenkasse für alle Zeit entledigte.
Franz Brüster